Elternbeiträge: Ausschüsse sprechen sich für Änderung der Satzung aus
Die Entwicklung des Offenen Ganztags im Primarbereich sowie die Änderung der Satzung über die Erhebung der Elternbeiträge wurden in dieser Woche im Ausschuss für Schule, Kultur, Sport und Tourismus (ASKST) und im Kinder- und Jugendausschuss (KJA) diskutiert. Das Ergebnis: Die Politik war sich in beiden Ausschüssen sicher, mit dieser Regelung den richtigen Weg einzuschlagen.
Die in der OGS-Satzung verankerte Geschwisterermäßigung soll ausgeweitet werden. Künftig soll diese nicht nur für Geschwisterkinder gelten, die ebenfalls eine OGS besuchen, sondern auch für Kinder, die eine Kita besuchen oder von einer Tagesmutter betreut werden. Nachdem der Rat im März 2017 den Beschluss über die Finanzierung des Offenen Ganztages sowie den Erlass einer Satzung über die Erhebung der Elternbeiträge gefasst hat, wurde dieser von der Stolberger Verwaltung zum Schuljahr 2017/2018 umgesetzt. Seit dem 1. August des vergangenen Jahres ist die Satzung in Kraft. Sie beinhaltet eine soziale Staffelung der Elternbeiträge, die sich nach den Einkommensverhältnissen richtet. So sollte ein wichtiger Schritt zur Verringerung von sozialen Ungerechtigkeiten und zur Förderung der Bildungschancen für alle Kinder gemacht werden.
Etwas, das Eltern anspricht
Und wie äußerte sich die Stolberger Politik? „Das ist etwas, das Eltern anspricht, ein gutes Konzept“, so Hans Bruckschen (CDU). Derzeit sind die Anmeldungen im OGS-Bereich konstant. Um wieder mehr Eltern dafür gewinnen zu können, müsse man sie nun auch mit der Qualität vor Ort überzeugen.
Eine gleiche Qualität an den verschiedenen Standorten sei aufgrund der guten Ausstattung möglich, meinte Jochen Emonds (CDU), Vorsitzender des ASKST.
Die Entscheidung, ob die Satzung wirklich geändert wird, trifft der Rat in seiner Sitzung am Dienstag, 20. März.
Quelle: Stolberger Nachrichten / Zeitung