Wohnen für Jung und Alt in den Gärten der Neustraße

Die generationenübergreifende Wohnanlage im Innenbereich der Breiniger Neustraße soll dreigeschossig zuzüglich eines nicht voll ausgebildeten Staffelgeschosses und mit einer Tiefgarage entstehen. Visualisierung: Woba
Die generationenübergreifende Wohnanlage im Innenbereich der Breiniger Neustraße soll dreigeschossig zuzüglich eines nicht voll ausgebildeten Staffelgeschosses und mit einer Tiefgarage entstehen. Visualisierung: Woba

etzt sollen erst einmal frühzeitig die Bürger beteiligt werden, nachdem der Stadtrat einstimmig dem Antrag der Breiniger Wohnungsbau GmbH (Woba) gefolgt ist. Sie darf nun die Verfahren einleiten für die Aufstellung eines Vorhaben bezogenen Bebauungsplans nebst erforderlicher Änderung des Flächennutzungsplans an der Neustraße in Breinig.


Genauer gesagt auf knapp 2900 Quadratmeter im Innenbereich der Neustraße, dort wo ein mittlerweile ins Camp Astrid umgesiedelter Gartenbauer sein Betriebsgelände unterhielt, bis hin zum Außengelände des Kindergartens. Angestrebt ist ein Generationen übergreifende Wohnprojekt mit voraussichtlich 24 Einheiten und rund 2100 Quadratmeter Gesamtwohnfläche.


Die geplante Anlage soll in Nord-West-Südost-Richtung auf dem Grundstück platziert werden, so dass Terrassen und Balkone Richtung Südwesten ausgerichtet werden können. Die Anlage soll dreigeschossig zuzüglich eines Staffelgeschosses, das jedoch nicht als Vollgeschoss ausgebildet wird, erstellt werden. Die Wohnanlage ist in drei Teilabschnitten mit jeweils separaten Fahrstuhlanlagen geplant. Die Wohnungsgrößen, die hier angeboten werden sollen, bewegen sich in einer Größenordnung zwischen 60 und 115 Quadratmeter. Der Wohnkomplex wird mit Tiefgarage mit 20 Parkplätzen geplant; ein weiteres Dutzend nicht überdachter Stellplätze sollen im Südosten des Geländes entstehen.


Im heute noch gültigen Bebauungsplan ist der betreffende Bereich als Mischgebiet festgesetzt; zugelassen ist lediglich eine Straßenrandbebauung in offener Bauweise bis zu einer Tiefe von 15 Meter maximal zweigeschossig, bis zu einer Tiefe von 40 Meter maximal eingeschossig. Nun soll ein Allgemeines Wohngebiet so festgesetzt werde, dass auch ausnahmsweise erlaubte Betriebe aus Gründen des Immissionsschutzes und wegen mangelnder Erschließung ausgeschlossen werden.


Die Verwaltung sieht das Plangebiet aufgrund seiner guten Lage zum Ortskern, der Infrastruktur und der verkehrlichen Erschließung „als besonders attraktiver Wohnstandort insbesondere für ältere Nutzergruppen, aber auch für junge Familien als besonders attraktiv an“, so der Technische Dezernent Tobias Röhm. Auch die Nachfrage in Breinig sei hoch. Die Bauleitplanung soll im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung erfolgen. Die Woba als Vorhabenträger muss die Planungs- und Erschließungskosten für das Projekt übernehmen.


Quelle: Stolberger Zeitung / Nachrichten


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