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Verzicht auf Hundesteuer

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Haas,

hiermit beantragen wir, Haupt- und Finanzausschuss und Rat mögen beschließen, dass die Kupferstadt Stolberg

den § 3 (4) der Hundesteuersatzung insoweit erweitert, dass für Hunde, die der Halter nachweislich aus

einem Tierheim oder aus dem Tierschutz (bisher nur Tierheimhunde) übernommen hat, eine Steuerbefreiung

von zwei Jahren (statt wie bisher einem Jahr) auf Antrag gewährt wird.

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Verzicht auf die Erhebung von Hundesteuer für Tiere aus dem Tierheim
31012023_Antrag Verzicht auf Hundesteuer
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Kontakt

CDU Stolberg

Langerweher Straße 8

52224 Stolberg
Telefon: (02409) 760026

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