Darf sich Bürgermeister mit seiner Partei zeigen?

CDU, FDP und Grüne werfen Patrick Haas vor, gegen das Neutralitätsgebot als Bürgermeister im Wahlkampf zu verstoßen

 

Am 13. September 2020 sind in Stolberg Kommunalwahlen. Die Situation ist in Stolberg anders als in den Nachbarkommunen: Patrick Haas ist bereits im vergangenen Jahr zum Bürgermeister gewählt worden, weil Tim Grüttemeier nach seinem Rückzug Städteregionsrat wurde. Deswegen wählen die Stolberger im September nur einen neuen Stadtrat.

 

 

CDU, FDP und Grüne werfen Patrick Haas (SPD) in einem Schreiben jetzt allerdings vor, als Bürgermeister parteiisch zu agieren. Im Stadtgebiet stünden eine Vielzahl von Plakaten, auf denen er wenige Monate vor der Kommunalwahl mit den 22 Ratskandidaten der Stolberger SPD abgebildet sei. Außerdem veranstalte er zusätzlich Bürgersprechstunden mit der SPD-Stolberg. Damit verstoße er gegen seine Neutralitätspflicht als Bürgermeister zu Wahlkampfzeiten.

 

 

Frist gesetzt

 

Dina Graetz, Fraktionsvorsitzende der Grünen, sagt: „Sobald man ein öffentliches Amt innehat, muss man neutral sein. In gewisser Weise macht Herr Haas so aber Wahlkampf für seine eigene Partei.“

 

CDU, FDP und Grüne hatten Haas in dem Schreiben vom Montag eine Frist gesetzt, dass die Plakate bis gestern hätten abgehängt werden sollen. Weil das allerdings nicht geschehen ist, haben sich die drei Parteien jetzt auch an Städteregionsrat Tim Grüttemeier und somit an die Kommunalaufsicht gewandt. Geprüft werden solle, inwieweit Haas’ Verhalten rechtswidrig sei.

 

So eindeutig wie CDU, FDP und Grüne die Rechtslage bewerten, ist sie aber wohl nicht. Der wissenschaftliche Dienst des Bundestages sieht beispielsweise kein generelles Verbot für die politische Betätigung eines Beamten im Wahlkampf: „Beamte haben bei politischer Betätigung gemäß § 60 Abs. 2 BBG (Bundesbeamtengesetztbuch) bzw. § 33 BeamtStG (Beamtenstatusgesetz) diejenige Mäßigung und Zurückhaltung zu wahren, die sich aus ihrer Stellung gegenüber der Allgemeinheit und aus der Rücksicht auf die Pflichten ihres Amtes ergeben. Dieses Mäßigungsgebot steht in engem Zusammenhang mit ihrer Neutralitätspflicht, bedeutet aber kein generelles Verbot politischer Betätigung außerhalb der Amtsführung.“ Eine rechtliche Prüfung muss Klarheit bringen.

 

„Rechtmäßig überprüfen“

 

Solange diese Rechtsprüfung nicht abgeschlossen sei, stünden die Plakate weiterhin in der Stadt. Patrick Haas: „Natürlich sind wir nach dem Schreiben aktiv geworden und wollen die Sache schnellstmöglich aus der Welt räumen.“ Allerdings sehe er keinen Verstoß gegen das Neutralitätsgebot. „Um das aber rechtmäßig zu überprüfen, werden auch wir uns mit dieser Angelegenheit an Herrn Grüttemeier wenden.“

 

Für Dina Graetz ist das nicht verständlich. „Für ein vernünftiges Miteinander und ein transparentes Schaffen ist es wichtig, dass auch Herr Haas neutral bleibt“, sagt sie. „Notfalls werden wir auch die Bezirksregierung einschalten.“ Die Angelegenheit an die große Glocke hängen, habe man indes eigentlich nicht gewollt, bestätigt auch Bernd Engelhardt, Fraktionsvorsitzender der FDP. „Weil es aber keine Reaktion gab, und wir einen fairen Wahlkampf vor den Kommunalwahlen führen wollen, haben wir uns doch dazu entschieden, es öffentlich zu machen.“

Quelle: Stolberger Zeitung 

 


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