Stolberg will Shisha-Rauchen in der Öffentlichkeit verbieten

In der Öffentlichkeit in der Innenstadt und bei Beschwerden in den übrigen Stadtteilen. Geldbuße zwischen 10 und 1000 Euro.

Was Köln der Rheinboulevard ist, sind in Stolberg Burg, Bastinsweiher und Kaiserplatz. Die Domstadt hat in ihren Anlagen das Rauchen von Wasserpfeifen bereits verboten, und die Kupferstadt möchte diesem Beispiel folgen.

 

Bürgermeister Tim Grüttemeier unterbreitet dem am 12. September tagenden Stadtrat einen Vorschlag zur Novellierung der „Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf den Straßen und in den öffentlichen Anlagen sowie über die Hausnummerierung“.

 

Kurzum, in diesem städtischen Edikt steht das, was man nicht darf oder tun soll. Und ab kommenden Dienstag wird man nicht mehr Wasserpfeife rauchen dürfen in der Öffentlichkeit. Eine breite Mehrheit des Stadtrates zum Einfügen des Absatzes e) in den § 15a der Verordnung mit der Überschrift „Verhalten auf Straßen und in Anlagen“ gilt als sicher.

 

Beschwerden nehmen zu

 

Dort heißt es dann zukünftig, dass „jedes Verhalten untersagt ist, das geeignet ist, andere zu gefährden, mehr als nach den Umständen vermeidbar zu behindern oder zu belästigen sowie Sachen zu beschädigen, insbesondere durch“ ... „das öffentliche Rauchen von Wasserpfeifen (insbesondere sogenannte Shishapfeifen), wenn es hierdurch zu Belästigungen von Passanten, Verschmutzungen oder Verunreinigungen kommt“.

 

Genau Letzteres hat die Stolberger Verwaltung in den vergangenen Wochen registriert. „Es häufen sich die Beschwerden seitens der Bürgerschaft und der technischen Ämter“, sagt Grüttemeier. Insbesondere neu gestalteten Bereiche von Bastinsweiher und Kaiserplatz würden von der Öffentlichkeit als Freizeit- und Aufenthaltsflächen genutzt. Auch von unterschiedlich großen Gruppen junger Erwachsener, die gesellig beieinander sitzen und Wasserpfeifen konsumieren. „Aber ein großer Teil der Bevölkerung fühlt sich durch den stark riechenden Shisha-Qualm belästigt“, sagt der Bürgermeister. Selbst in angrenzenden Gebäude falle der Geruch noch unangenehm auf. Zudem registrierten die Mitarbeiter des Betriebsamtes Zerstörungen: Bei nicht fachmännischer Nutzung zerstörten die heißen Kohlen aus den Wasserpfeifen die Sitzflächen der Holzbänke und verfärbten den Steinboden. „Außerdem kommt es vor allem nachts aus diesen Personengruppen immer wieder zu Lärmbelästigungen, wodurch sich Anwohner ebenfalls erheblich belästigt fühlen“, so Grüttemeier weiter. Ziel der Stadt müsse es aber sein, Belästigungen der Bevölkerung zu vermeiden und das Erscheinungsbild der neu gestalteten Bereiche dauerhaft zu sichern.

 

„Wir wollen keine Shisha-Bars“

 

Als Konsequenz möchte der Bürgermeister nun ein Rauchverbot für Shishas in der Öffentlichkeit der Innenstadt durchsetzen. In anderen Stadtsteilen soll das Ordnungsamt dann aktiv werden, sobald Beschwerden vorliegen. Wer gegen das Rauchverbot verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die geahndet werden kann. „Die Geldbuße beträgt mindestens zehn Euro und kann bei Fahrlässigkeit bis zu 500 Euro oder Vorsatz bis zu 1000 Euro betragen“, erklärt Grüttemeier.

 

Die Kritik aus der Bevölkerung an der Wasserpfeifen-Kultur hat sich in den vergangenen Monaten verschärft, nachdem mittlerweile zehn Shisha-Bars in der Innenstadt angemeldet sind. Der Verwaltung sind kaum Möglichkeiten an die Hand gegeben, die Eröffnung solcher Lokalitäten zu unterbinden. Gleichwohl hat die Stadt in den vergangenen Monaten ihre Kontrollen in diesen Gaststätten – auch in Kooperation mit Polizei, Zoll und Feuerwehr – intensiviert, um auf die Einhaltung der Vorschriften zu achten.

 

Der Bürgermeister macht keinen Hehl daraus, kein Freund eines Übermaßes an Angeboten von Shisha-Bars und Spielhallen zu sein, die als Indikatoren eines städtebaulichen Niedergangs eines Viertels gelten. „Wir wollen in Stolberg keine Shisha-Bars und Spielhallen“, sagt Tim Grüttemeier deutlich.

 

Erst vor wenigen Wochen hatte Grüttemeier die Möglichkeiten der Novellierung des Glücksspielstaatsvertrages genutzt, der einen Mindestabstand von 350 Metern zwischen Spielhallen vorsieht. Daraufhin hatte der Bürgermeister alle zehn Vergnügungsstätten aufgefordert, eine neue Genehmigung zu beantragen. Zwei Betreiber folgten der Aufforderung fristgerecht. Nun folgt ein neuer Aufschlag, mit dem das Stadtbild verbessert werden soll.

 

Quelle: Stolberger Nachrichten / Zeitung


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