Fünf Varianten zum Ausbau von 470 Meter Stolperpiste in Büsbach

Dass Galmeistraße und Reitmeisterweg in einem miserablen Zustand sind, ist in Büsbach kein Geheimnis. Seit vielen Jahren lugen bereits die alten Schienen der Straßenbahn, die 1967 ihren Betrieb einstellte, unter dem nicht minder jüngeren Teerbelag hervor.

Ihre Spitzenpositionen auf der Prioritätenliste für die Sanierung städtischer Straßen hat der Ausschuss für Stadtentwicklung zuletzt im Juli 2013 bestätigt. Seitdem werden auch Passanten vor dem Zustand von Fahrbahn und Gehwegen gewarnt, Zweiradfahrern ist die Durchfahrt verwehrt, und plötzliche Einbrüche des Straßenbelags mussten kurzfristig behoben werden. Im Herbst soll der Ausbau beider Straßen beginnen – zumindest bis etwa 20 Meter vor die Einmündung in die Konrad-Adenauer-Straße.


„Diesen Abschnitt sparen wir bewusst aus, um später einen optimalen Anschluss an die noch folgende Sanierung des Dorfmittelpunktes vornehmen zu können“, erläutert der Technische Beigeordnete. An diesem Vorhaben werde aber noch gearbeitet, sagt Tobias Röhm. Bislang stehen nur 10 000 Euro Planungskosten im Haushalt. Eine Ausführungsplanung würde erheblich höhere Kosten verursachen und könne erst angelassen werden, wenn die Finanzierung mittelfristig gesichert und Details mit den Büsbachern geklärt seien.

Forderungen der SPD-Ratsherren Engels und Offermann nach einer Änderung der Planungsfolge verwundern den Beigeordneten, zumal eben das Vergehen mit der IG Büsbach abgesprochen sei.


Röhm verweist aber auf fünf Varianten für die Gestaltung der Galmeistraße und zwei weitere für den Reitmeisterweg, die die Verwaltung von einem Ingenieurbüro hat ausarbeiten lassen. Eine Herausforderung dabei sind die überbreiten Fahrbahnen von 12 Meter beim Reitmeisterweg bzw. von 16 bis zu 17,50 Meter bei der Galmeistraße. Das werden die Anlieger bei der Heranziehung auf Basis des Kommunalabgabengesetzes zu spüren bekommen. Noch arbeiten die Fachleute an der Klassifizierung der beiden Straßenzüge, nach der sich die Beitragssätze richten werden: Sie können zwischen minimal 20, 40 und 60 Prozent bei Fahrbahn, Radweg und Gehweg bei Hauptverkehrsstraßen bis zu maximal 80 Prozent bei Anliegerstraßen als Sackgassen differieren. Die Gesamtkosten liegen bei rund 1,3 Millionen Euro.


Bei der Planung wurde nun versucht, den Straßenraum optimal zu nutzen. Die Varianten unterscheiden sich eher im Detail als in der grundlegenden Gestaltung.


  • Variante 1: Bei einer Regelfahrbreite von 5,50 Meter werden 83 Parkplätze in Längsaufstellung vorgesehen mit Grünbeeten an den jeweiligen Kopfseiten. Zwischen Parkstreifen und Gehweg ist ein Grünstreifen vorgesehen.
  • Variante 2: Sie lehnte sich an die heutige Situation mit 84 Schrägstellplätzen auf der Südseite mit Grünbeet an den Kopfseiten. Nachteil sei eine geradlinige Straßenführung, die zu hohen Geschwindigkeiten verleite.
  • Variante 3: Sie unterscheidet sich von Variante 2 im unteren Abschnitt durch einen Fahrbahnverzug auf die Südseite vor Haus Nr.- 32 bis 38, so dass dort die Parkplätze vor das Ärztehaus kommen. Die Verschwenkung trage zur Verkehrsberuhigung bei; 76 Parkplätze werden möglich.
  • Variante 4: Sie greift im Wesentlichen auf Variante 1 zurück; im Bereich der Häuser 14, 34 und 56 wird die Fahrbahn von 5,50 auf 3,50 Meter mit Baumtoren verengt; 74 Parkplätze sind möglich.
  • Variante 5: Anlehnend an Variante 2 erfolgt von Haus Nr. 28 bis 42 eine Teilprivatisierung der Verkehrsfläche: Die Anlieger erwerben fünf Meter Straßenraum. Dadurch entfallen 20 bis 21 Parktaschen, die durch private Stellflächen auf dem privatisierten Grund aufgefangen werden müssen. Problematisch ist dabei, dass die Versorgungsleitungen in den zu privatisierenden Flächen verlaufen und ge­gebenenfalls verlegt werden müssten. Etwa zehn Parkplätze gehen verloren.


Reitmeisterweg:

  • Variante A: Die Fahrbahn hat eine Regelbreite von 5,50 Meter, die zwischen Haus Nr. 3 und 5 verschwenkt wird. Parkplätze werden in Längsaufstellung angeordnet und durch Baumscheiben aufgelockert werden; die Anbindung zur Galmeistraße erfolgt analog zu heutigen Situation.
  • Variante B: Unterschied ist die Anbindung zur Galmeistraße mit einer Querungshilfe. Dadurch werden Fahrspuren eindeutig zugeordnet und der Kreuzungscharakter hervorgehoben.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung soll auf seiner Sitzung am 19. März die Bürgerbeteiligung an der Planung beschließen. Sie soll wie bei der Oberen Donnerbergstraße mit einer kleinen Planungswerkstatt kombiniert werden. Die Pläne sind einsehbar im Internet unter der Rubrik „Bekanntmachungen“ unter www.stolberg.de.


Quelle: Stolberger Zeitung / Nachrichten


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