CDU fragt nach Kostenersatz - mögliche Einsparmöglichkeiten

CDU-Ortsverbände Gressenich / Mausbach / Schevenhütte / Vicht / Werth / Zweifall und die CDU-Fraktion

 

Am 8.12.2009 wurde der § 41 des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) geändert. Die Regelung wurde wie folgt ergänzt: „Besteht neben der Pflicht der Feuerwehr zur Hilfeleistung die Pflicht einer anderen Behörde ..., so sind der Gemeinde die Kosten für den Feuerwehreinsatz vom Rechtsträger der anderen Behörde zu erstatten...". Im Falle von Landestraßen also durch den Landesbetrieb Straßenbau NRW. Beim Landesbetrieb verständigte man sich darauf, dass eine Kostenerstattung nur dann erfolge, wenn die Gemeinde. ihre Satzung entsprechend anpasste. Diese Anpassung der Satzung ist beispielsweise in Baesweiler, Eschweiler und der Gemeinde Hürtgenwald erfolgt.

 

In Stolberg wurde die "Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren

für die Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Stolberg" (Nr. 370)

nicht angepasst. „Eine Rückfrage beim Landesbetrieb ergab, dass seitens der Stadt

Stolberg seit 2009 kein Antrag auf Kostenerstattung gestellt wurde", weiß Fraktionsmitglied Gerd Grüttemeier zu berichten. „Gerade im Stadtgebiet Stolberg gibt es eine Vielzahl von Landesstraßen (L 11, L 12, L 23, L 24, L 220, L 221, L 236, L 238)."


„Vor diesem Hintergrund haben der CDU-Ortsverband Gressenich / Mausbach /

Schevenhütte / Vicht / Werth / Zweifall und die CDU-Fraktion in Stolberg beim Bürgermeister angefragt, warum es bei uns keine Satzungsänderung gegeben hat und wie viele Feuerwehreinsätze es gegeben hat, ohne dass Kostenersatz angefordert wurde", erläutert der Ortsverbandvorsitzende Marc Delzepich. Auch die Regelung für die Kreisstraßen interessiert in diesem Zusammenhang die CDU. „In der aktuellen Finanzsituation hat die Stadt nichts zu verschenken. Wir sollten dieser Frage auf jeden Fall nachgehen."

 

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CDU Stolberg

Langerweher Straße 8

52224 Stolberg
Telefon: (02409) 760026

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